Finanzordnung des Kreissportbund Uckermark

§ 1

Die Finanzordnung des KSB Uckermark e.V. gilt für sämtliche Finanzangelegenheiten des Kreissportbundes. Sie legt einheitliche Richtlinien für die Verwaltung der Finanz- und Kassengeschäfte des KSB und seiner Gliederungen fest.

§ 2

Die Finanz- und Kassenangelegenheiten des Kreissportbundes verwaltet der Schatzmeister in Abstimmung mit dem KSB-Vorstand.

§ 3

Der Schatzmeister erarbeitet jährlich einen Haushaltsplanvorschlag und legt diesen nach Beratung im Vorstand der Mitgliederversammlung zur Bestätigung vor.

§ 4

Die Finanzmittel sind sparsam und wirtschaftlich zu verwenden. Die einzelnen Positionen des Haushaltsplanes sind grundsätzlich gegenseitig deckungsfähig, ausgenommen Sonderfälle, die im Vorstand zu beschließen sind. Zweckgebunden zur Verfügung gestellte Mittel, insbesondere Zuschüsse, sind von der Deckungsfähigkeit ausgeschlossen.

§ 5

Der Vorstand ist im Rahmen seiner Zuständigkeit ermächtigt, auf der Grundlage des Haushaltsplanes Verwendungs- und Verpflichtungsbeschlüsse zu fassen. Zum Eingang von Verpflichtungen sind ohne vorherigen Beschluss in Einzelfällen bevollmächtigt
- der Vorsitzende bis zu 150,00 Euro
- der Geschäftsführer bis zu 100,00 Euro
- der Schatzmeister bis zu 100,00 Euro

§ 6

Der Schatzmeister ist dem Vorstand rechenschaftspflichtig. Der Mitgliederversammlung hat er für jedes angelaufene Geschäftsjahr einen Kassenbericht vorzulegen. Die Bestätigung des Kassenberichtes durch diese Gremien ist die Grundlage für die Entlastung des Vorstandes.

§ 7

Die in der Anlage enthaltenen Beiträge, Abgaben und andere Normative werden mit der Finanzordnung in der genannten Höhe beschlossen. Der Vorstand ist berechtigt, bei Notwendigkeit neben den beschlossenen Normativen für bestimmte besondere Tätigkeiten zusätzliche Gebühren festzulegen.

§ 8

Für Vereinsämter mit besonderer Verantwortung kann eine Ehrenamtspauschale im Sinne des § 3
Nr. 26a EStG gezahlt werden.

§ 9

Zur Anweisung von Auszahlungen aufgrund ordnungsgemäß eingegangener Verpflichtungen sind
berechtigt:
- der Vorsitzende
- seine Stellvertreter
- der Schatzmeister
- der Geschäftsführer

§ 10

Um den Zahlungsverkehr weitgehend bargeldlos abzuwickeln, unterhält der Kreissportbund
Uckermark e.V. das Bankkonto
IBAN: DE32 1705 6060 3424 0007 60 BIC: WELADED1UMP
Verfügungsberechtigt über dieses Konto sind die im § 8 genannten Vorstandsmitglieder, jedoch
stets zwei gemeinsam zeichnend.

§ 11

Über alle Einnahmen und Ausgaben ist auf der Grundlage ordnungsgemäß ausgestellter Belege
Buch zu führen. Die sachliche und rechnerische Richtigkeit obliegt dem jeweils für die
Belegausfüllung Verantwortlichen, der Schatzmeister hat jeden Beleg, spätestens bei dessen
Verbuchung, nach Überprüfung gegenzuzeichnen.

§ 12

Die Ordnungsmäßigkeit der Finanz- und Kassenangelegenheiten ist durch die gewählten
Kassenprüfer zu kontrollieren. Die Prüfung kann beliebig oft, sie muss jedoch mindestens einmal
jährlich zwecks Bestätigung des Kassenberichtes erfolgen. Die Prüfungen sind, ausgenommen bei
Kassenprüfungen, mindestens vier Wochen vorher anzukündigen.

§ 13

Die Finanzordnung tritt mit Bestätigung durch die Mitgliederversammlung am 29.03.2001
in Kraft.
Die Änderungen treten auf Beschluss des Vorstandes vom 17.01.2019 in Kraft.
(lt. Satzung §13)
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Finanzielle Normative

1. Mitgliedsbeiträge
Je Vereinsmitglied 1,00 Euro

2. Sonstige Gebühren
Lehrgangsgebühren werden in Abhängigkeit vom jeweiligen Aufwand erhoben und von Fall zu Fall vorher bekannt gemacht.

3. Kostenerstattungen Vorstandsmitglieder
Ortsabwesenheit ohne organisierte Verpflegung
- mehr als 8 Stunden 4,00 Euro
- mehr als 12 Stunden 7,00 Euro

Fahrkosten je Kilometer 0,20 Euro
- erhebliches dienstliches Interesse 0,30 Euro

4. Kostenerstattungen Übernachtungen
Erstattung erfolgt in nachgewiesener Höhe bei unvermeidlichen Übernachtungen aus Anlass von Delegierungen durch den Vorstand bis zu einem Höchstsatz von 35,00 Euro/Nacht.

5. Materielle Zuschüsse
Für alle weiteren Zuschüsse gelten die Festlegungen aus der Förderrichtlinie des Landessportbundes. Materielle Bezuschussungsanträge bedürfen unbedingt der Befürwortung des Kreissportbundes. Diese Befürwortung wird nur Mitgliedsvereinen des KSB Uckermark teil.