Ehrenordnung des Kreissportbund Uckermark

§ 1 Präambel

  1. Der Kreissportbund ehrt seine Mitgliedsorganisationen (Vereine und Kreisfachverbände) und Angehörige seiner Mitgliedsorganisationen für langjährige verdienstvolle Tätigkeit bzw. außerordentliche sportliche Leistungen. Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, die sich um die Entwicklung des Sports im Landkreis verdient gemacht haben, können Ehrungen erhalten, ohne einer Mitgliedsorganisation des KSB anzugehören.
  2. Es können folgende Ehrungen verliehen bzw. vergeben werden:
    - die Ehrenmitgliedschaft im KSB
    - die Ehrenurkunde des KSB
    - die Ehrennadel des KSB in Gold, Silber, Bronze

§ 2 Ehrenmitgliedschaft

  1. Die Ehrenmitgliedschaft im KSB Uckermark ist die höchste Auszeichnung des KSB und wird an Einzelpersonen in Würdigung herausragender Verdienste um die sportliche Entwicklung im Kreis verliehen.
  2. Antragsberechtigt ist der Vorstand des KSB. Über die Verleihung entscheidet der Kreissporttag oder die Mitgliederversammlung des KSB.
  3. Die Urkunde über die Ernennung zum Ehrenmitglied wird dem/der Auszuzeichnenden vom Vorsitzenden des KSB zeitnah zum Beschluss feierlich übergeben.
  4. Ehrenmitglieder des KSB werden als Ehrengast zu den Sporttagen und Mitgliederversammlungen geladen.

§ 3 Ehrennadel

  1. Allgemein
    1.1. Ehrennadel des KSB in Gold, Silber und Bronze werden an besonders aktive Angehörige von Mitgliedsorganisationen des KSB verliehen. Ein und dieselbe Person kann die Ehrennadel in jeder Stufe jeweils nur einmal verliehen bekommen. Einer Verleihung der Ehrennadel in Silber und Gold sollte jeweils die Auszeichnung in der darunter liegenden Stufe vorangegangen sein.
    1.2. Antragsberechtigt sind für alle drei Stufen die Vorstände der Mitgliedsorganisationen gemäß § 1 und der Vorstand des KSB. Über die Verleihung der Ehrennadel entscheidet der Vorstand des KSB.
  2. Ehrennadel in Bronze
    2.1. Die Ehrennadel in Bronze wird an Einzelpersonen für aktive Tätigkeit bei der Entwicklung des Sports verliehen. Der/die Auszuzeichnende sollte mindestens fünf Jahre ehrenamtlich in einer Mitgliedsorganisation des KSB tätig sein.
    2.2. Die Ehrennadel in Bronze wird auf einer dezentralen Veranstaltung durch ein Mitglied oder einem Beauftragten des Vorstandes des KSB verliehen.
  3. Ehrennadel in Silber
    3.1. Die Ehrennadel in Silber wird an Einzelpersonen für aktive Tätigkeit bei der Entwicklung des Sports verliehen. Der/die Auszuzeichnende sollte mindestens zehn Jahre ehrenamtlich in einer Mitgliedsorganisation des KSB tätig sein.
    3.2. Die Ehrennadel in Silber wird auf einer dezentralen Veranstaltung durch ein Mitglied oder einem Beauftragten des Vorstandes des KSB verliehen.
  4. Ehrennadel in Gold
    4.1. Die Ehrennadel in Gold wird an Einzelpersonen für aktive Tätigkeit bei der Entwicklung des Sports verliehen. Der/die Auszuzeichnende sollte mindestens 20 Jahre ehrenamtlich in einer Mitgliedsorganisation des KSB tätig sein. Die Verleihung der Ehrennadel in Gold sollte frühestens fünf Jahre nach der Auszeichnung mit der Ehrennadel in Silber erfolgen.
    4.2. Die Ehrennadel in Gold wird dem/der Auszuzeichnenden vom Vorsitzenden oder einem Stellvertreter des KSB auf einer zentralen Veranstaltung oder anlässlich eines Jubiläums überreicht.

§ 4 Ehrenurkunde

  1. Die Ehrenurkunde wird in Anerkennung langjährigen, ehrenamtlichen Wirkens bzw. besonderen Einsatzes in der praktischen, organisatorischen und gesellschaftlichen Arbeit im Sport sowie für außerordentliche sportliche Leistungen verliehen. Die Ehrenurkunde ist eine Auszeichnung, mit der sowohl Einzelpersonen als auch Mannschaften sowie Mitgliedsorganisationen des KSB gemäß § 1 geehrt werden können.
  2. Antragsberechtigt sind für Ehrungen von Einzelpersonen und Mannschaften die Vorstände der Mitgliedsorganisationen gemäß § 1 und der Vorstand des KSB, für Ehrungen von Vereinen die Vorstände der Kreisfachverbände sowie der Vorstand des KSB und für Ehrungen von Kreisfachverbänden der Vorstand des KSB. Über die Verleihung der Ehrenurkunde entscheidet der KSB-Vorstand.
  3. Die Ehrenurkunde wird anlässlich von namhaften Veranstaltungen des Sports bzw. Jubiläen durch ein Mitglied oder einem Beauftragten des Vorstandes des KSB überreicht.

§ 5 Durchführungsbestimmungen

  1. Für die Antragstellung sind die entsprechenden Vordrucke zu verwenden. Anträge auf Ehrungen sollten bis spätestens acht Wochen vor dem geplanten Auszeichnungstermin eingereicht werden.
  2. Die Entscheidung über den Antrag teilt der Vorstand des KSB dem Antragsteller schriftlich, im Falle einer Ablehnung unter Angabe der maßgeblichen Gründe, mit.
  3. Die ehrenamtliche Sportarbeit bezieht sich auch auf DTSB-Jahre.
  4. Ein Rechtanspruch auf die Zuerkennung von Ehrungen besteht nicht.

§ 6 Aberkennung von Ehrungen

  1. Ehrungen können aufgrund grob sport- und vereinsschädigenden Verhaltens wieder aberkannt werden, wenn ihre Träger rechtwirksam aus der betreffenden Mitgliedorganisation gemäß § 1 ausgeschlossen wurden.
  2. Ehrungen für sportliche Leistungen können im Fall grob unsportlichen Verhaltens auch ohne vorhergehenden Ausschluss aberkannt werden.
  3. Die Aberkennung einer Ehrung ist formlos unter Angabe der Gründe durch denjenigen Vorstand schriftlich zu beantragen, der/das zuvor die Ehrung beantragt hatte. Antragsberechtigt ist außerdem der Vorstand des KSB. Die Aberkennung von Ehrungen kann nur dasjenige Gremium, das zuvor die jeweilige Ehrung beschlossen hatte bzw. die Mitgliederversammlung/der Sporttag beschließen.
  4. Die Aberkennung einer Ehrung ist dem Antragsteller und der betreffenden Einzelperson/Mannschaften bzw. Mitgliedsorganisation schriftlich unter Angabe der Gründe mitzuteilen.

§ 7 Inkrafttreten

Die veränderte Ehrenordnung tritt mit Beschluss durch die Mitgliederversammlung vom 29. März 2001 in Kraft. Die Änderungen treten auf Beschluss des Vorstandes vom 23.10.2013 in Kraft. (lt. Satzung §13)